Schuljahr 2023/24
Schuljahr 2024/25
Schuljahr 2025/26
Orientieren Sie Ihre Urlaubsplanung nach der obigen Ferienordnung. Beurlaubungen außerhalb der Ferien sind nur in besonderen Fällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag hin möglich. Der Antrag muss eine entsprechende Begründung enthalten.
Beurlaubungen vor Ferienbeginn oder nach Ferienende sind grundsätzlich nicht möglich.
Die genaue Unterscheidung hinsichtlich der Ferientage und der schulfreien Tage/Samstage entnehmen Sie bitte den Seiten der Kultusbehörde:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/Ferien