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Theatertag der achten Klassen

Am 24.11.2021 wurde für alle achten Klassen ein Theater-Tag veranstaltet. Die Idee und Umsetzung dafür kamen von Herrn Rehm, der selbst Leiter einer Theater AG am Gymnasium Walldorf ist. Der Tag beschäftigte drehte sich rund um das Schauspiel, aber auch andere lustige Übungen zur Teamarbeit und zum Vertrauen wurden durchgeführt, wobei alle sehr viel Spaß hatten.

Los ging es nach den Corona-Tests in der ersten Schulstunde im Klassenzimmer. Alle Schülerinnen und Schüler haben dieses Mal auf eine ganz besondere Art und Weise die Tische weggeräumt und einen Stuhlkreis gebildet: Es war nicht nur ein Wettkampf, wer schneller ist, sondern wir hatten auch noch Musik dabei. Die Aufgabe war, sich passend zur  Musik zu bewegen.

Nachdem alle im Stuhlkreis saßen und die eine Gruppe nur ganz knapp gewonnen hatte, gab es die erste „Aufwärmübung“: Alle Jungs und Mädchen sollten aufstehen, sodass wir alle in einem Kreis standen. Danach sollten wir, wenn die Lehrerin sagt „Jump Right“ diese Worte wiederholen und nach rechts hüpfen. Das Ganze auch noch mit „Jump Left“, „Jump In“ und „Jump Out“ (jeweils auch nach links, vorne und hinten hüpfen). Um es noch etwas schwieriger zu gestalten, sollten wir jeweils das Gegenteil sagen, aber das Gesagte ausführen, das Ganze auch noch andersrum usw.

Aber nun ging es wirklich um Theater: Endlich! Alle haben sich wieder hingesetzt und in die Mitte des Stuhlkreises wurden kleine Kärtchen hingelegt, worauf kurze Sätze von Lehrern drauf standen. Diese sollten wir nacheinander holen, aber die Schwierigkeit bestand darin, dass immer nur eine Person sich einen Zettel holen durfte. Also musste man sich mit Blickkontakt verständigen, wer sich einen Zettel holt und wer erst danach. Nachdem auch diese Aufgabe sehr gut vollendet wurde, ging es zur eigentlichen Aufgabe: Jeder sollte seinen Satz auswendig lernen und ihn vor der Klasse vortragen. Dafür wurde eine kleine Bühne aufgebaut, damit man sich vorstellen und üben konnte, wo man auf die Bühne läuft, und wo man was sagen soll usw. Daraus wurden aber nicht nur lustige Spekulationen gemacht, von wem die Sätze stammen, sondern schlussendlich auch Lehrer von ihrer Sprache bzw. Körperhaltung nachgemacht. Das war sehr lustig und hat allen sehr viel Spaß gemacht.

Nachdem sich alle in der darauf folgenden Pause gut erholt hatten, wurden die ersten Partneraufgaben durchgeführt.

Die Klasse hat sich in Zweierteams aufgeteilt und es wurde jeder Gruppe ein kleiner Dialog zugewiesen. Dieser Dialog sollte sorgfältig durchgelesen werden und dann nach eigener Interpretation vorgetragen werden, als wäre er Teil eines Theaterstücks. Was wir aber nicht wussten war, dass manche auch denselben Dialog hatten, aber er auf eine ganz andere Art und Weise schauspielerisch vorgetragen wurde. Natürlich hat das schon super geklappt, aber überarbeitet wurde es trotzdem noch einmal. Mit der Lehrerin wurden Punkte aufgelistet – wie z.B. Körperhaltung, zum Schluss ein Freeze-Bild, Mimik und Gestik – um das Theaterspiel noch etwas besser und professioneller zu machen.

Nachdem mit dieser Übung weitere Erfahrungen im Schauspielen gemacht wurden, durften wir jetzt endlich ein richtiges kleines Theater aufführen! Als die Klasse in zwei Gruppen aufgeteilt wurde, hat jede Gruppe Papiere bekommen, auf denen eine kleine Geschichte draufstand. Diese sollte sorgfältig durchgelesen werden und mit eigener Interpretation vor den anderen vorgeführt werden. In dieser Geschichte ging es um ein Hotel, in dem eine Person auf freien Gängen nachts herumläuft und nach vielen gruseligen Entdeckungen einen Kühlschrank findet, der von der herumlaufenden Person geöffnet wird und nach hinten umfällt.

Daraus wurde aus meiner Gruppe interpretiert:

Die Hauptfigur wurde von einer imaginären Person durch das Hotel geleitet. Die ganzen gruseligen Dinge waren Möbel und wurden von Personen dargestellt. Nachdem der Kühlschrank geöffnet wurde und die Person umgefallen ist, kam ein Bediensteter hinein, half der Person auf und es wurde entdeckt, dass alles nur ein Traum war.

Die andere Gruppe aus meiner Klasse hat sich mehr an den Text gehalten, wie er auf dem Papier stand, diesen aber auch sehr gut und wirklichkeitsgetreu dargestellt.

Zum Schluss wurden die Tische und Stühle so wie am Anfang auf Musik spielerisch zurückgestellt und es wurde von unserer Lehrerin Frau Abbe zusammengefasst, was wir alle an diesem Tag gemacht haben und was es gebracht hat. Rückmeldungen gab es auch, die sehr positiv waren. Nach viel Anstrengung, Stress, aber auch Spaß ging es für alle nach Hause oder in die Mittagspause.

Geschrieben von Finn Jünger (8e), der selbst mitgemacht hat

 

Ausflug der Klasse 5c nach Heidelberg

Falco tinnunculus das ist der lateinische Name für den Turmfalken und von diesen Vögeln haben wir, die Klasse 5c, nun einige gesehen und viel über sie gelernt. Am Dienstag, den 26.10.21 machten wir nämlich einen Ausflug nach Heidelberg. Pünktlich um 8.00 Uhr trafen wir uns alle am Bahnhof Wiesloch/Walldorf. Von hier aus fuhren wir zunächst mit der S-Bahn nach Heidelberg.

Am Heidelberger Hauptbahnhof stiegen wir in eine weitere S-Bahn, welche uns zur Heidelberger Altstadt brachte. Leider regnete es bei unserer Ankunft, sodass wir unseren Stadtrundgang mit Regenschirmen bestreiten mussten. Anschließend wanderten wir über viele Treppen bis hoch zum Heidelberger Schloss. Von hier aus hatten wir eine gigantische Aussicht auf den Neckar und die Heilig-Geist-Kirche. Deshalb machten wir hier auch viele Fotos.

Danach fuhren wir mit der Bergbahn bis zum Königsstuhl. Dort machten wir eine Rast und nahmen im Nebel unser mitgebrachtes Frühstück ein. Nach einer Wanderung durch den Wald, auf der wir durch Weitsprünge und Klettern unsere Sportlichkeit beweisen konnten, erreichten wir unser Ziel, die Falknerei „Tinnunculus“. Dort bekamen wir eine coole Vorführung mit Eulen, Seeadlern und Falken. Zudem erfuhren wir vieles über die Zucht der Falken und auch wie die Falknerei zu ihrem Namen kam. Jeder, der eine richtige Antwort auf die Fragen von Falkner Jakob wusste, durfte sich eine Vogelfeder aus einem Korb holen.

Nach der Falkenshow fuhren wir mit dem Bus wieder in die Altstadt. Da das Wetter nun besser war, konnten wir noch einen tollen Spielplatz aufsuchen. Dort tobten wir herum und hatten viel Spaß. Anschließend liefen wir zum Hauptbahnhof. Dort stiegen wir wieder in die S-Bahn und fuhren zurück nach Hause. Der Ausflug war ziemlich cool und wir hatten ganz viel Spaß.

Wir bedanken uns herzlich beim Verein der Freunde und Förderer, der unseren Ausflug unterstützt hat!

von Bastian Kamrad und Noah Reichert  (5c)

Kinder und Jugendliche brauchen Sie – Unterstützungskräfte für das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ gesucht

Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen. Um den entstandenen Auswirkungen rasch entgegenzuwirken, sollen die betroffenen Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt werden. Baden-Württemberg startet dazu im Rahmen des Bund-Länder Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 das auf zwei Jahre angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“.
Dazu brauchen wir Sie: Studierende, Pensionäre, ausgebildete Lehrkräfte, Personen mit pädagogischer Vorbildung. Auch Kooperationspartner, d. h. Institutionen und Organisationen wie bspw. Nachhilfeinstitute sprechen wir hiermit an. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Mitwirken bei dieser so wichtigen Aufgabe.
Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.lernen-mit-rueckenwind.de. Hier gelangen Sie auch zum Registrierungsportal, dem „virtuellen Marktplatz“.
Sollten Sie ganz gezielt eine Schule in Ihrem Umfeld unterstützen wollen, ist es möglich, dies bei der Registrierung anzugeben.
Melden Sie sich gerne – wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Corona-Schutzimpfung für Schülerinnen und Schüler am 29.10. und am 03.12.21

Am Schulzentrum Walldorf werden beide Schulen in Kooperation mit dem Schulträger, der Stadt Walldorf einen Vor-Ort-Termin für eine Corona-Schutzimpfung für impfwillige Schülerinnen und Schüler anbieten.

Termin für die Erstimpfung: 29.10.21

Termin für die Zweitimpfung: 03.12.21


Um Planungssicherheit für uns und die Impfteams des Rhein-Neckar-Kreises zu gewinnen möchten wir mit dieser Vorabfrage das Interesse der Schüler/innen – bzw. der Erziehungsberechtigten- an einer Corona-Schutzimpfung vor Ort abfragen.

Diese Abfrage stellt keine Buchung eines Impftermins dar. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt erst mit Abgabe einer Einwilligungserklärung nach entsprechender Aufklärung zu einem späteren Termin.

Ihr Interesse melden Sie uns bitte auf folgendem Weg zurück:

E-Mail an: sekretariat@gymnasium-walldorf.de

Betr.: Corona-Schutzimpfung

Text: Name der Schülein/des Schülers, Geburtsdatum, Klasse

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Kiefer

Neu am Gymnasium Walldorf: Kletter-AG für die Klassen 7-10

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir haben in der neuen Sporthalle eine tolle Kletterwand und wollen diese natürlich auch nutzen. Die Kletter-AG findet 14-täglich mittwochnachmittags von 14 – 15.30 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und bei mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Weitere Infos, die Anmeldung und die Einverständniserklärung findet ihr in diesem PDF-Dokument.

M. Reuter

Informationen zum Schuljahresanfang 2021/22

Informationen zum Schuljahresanfang.pdf

Stand: 07.09.2021

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir wünschen Ihnen und Euch einen guten Start in das neue Schuljahr und möchten vor unserem ersten Schultag über die aktuellen Anpassungen der Corona-Regelungen an den Schulen informieren

Achtung: Kurzfristige Änderungen sind in den kommenden Tagen noch möglich

  1. Wir alle hoffen für das neue Schuljahr auf durchgängigen Unterricht im Regelbetrieb in Präsenz­form, auch wenn heute niemand mit Sicherheit sagen kann, ob aufgrund der Entwicklung des Pandemiegeschehens wieder Einschränkungen notwendig werden könnten.
  2. Inzidenzen spielen in der neuen Corona-Verordnung Schule keine Rolle mehr. Daher gibt es auch keine Regel mehr, nach der beim Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen wäre.
  3. Es muss alle 20 Minuten in allen Unterrichtsräumen gelüftet werden. Auch beim Einsatz der mo­bilen Luftfiltergeräte, mit denen unsere Schule ausgestattet werden wird, bleibt diese Verpflich­tung zum regelmäßigen Lüften bestehen.
  4. Es wird empfohlen zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern
    einzuhalten, soweit die örtlichen Verhältnisse und die Anforderungen des Unterrichts
    dies zulassen.
  5. MASKENPFLICHT: Nach den Sommerferien gilt die Maskenpflicht inzidenzunabhängig in den Unterrichts- und Betreuungsräumen, auf den Begegnungsflächen sowie auf dem restlichen Schul­gelände. 
  6. ATTESTPFLICHT MASKENPFLICHT: Bisher ausgestellte Atteste zur Befreiung von der Masken­pflicht verlieren bei uns am Schuljahresübergang ihre Gültigkeit. Auch wenn ein Attest per se kein Ablaufdatum hat, ist es angezeigt, beim Schuljahreswechsel ein neues Attest einzufordern, weil Erkrankungen in aller Regel nicht zeitlich unbegrenzt bestehen.
  7. PRÄSENZPFLICHT: Schülerinnen und Schüler, die gegen die Masken- oder Testpflicht verstoßen und für die deshalb ein Zutritts- oder Teilnahmeverbot besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schul­pflicht im Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht stellt einen Ver­stoß gegen die Schulbesuchspflicht dar.
  8. ATTESTPFLICHT PRÄSENZUNTERRICHT: Schülerinnen und Schüler können auf Antrag nur noch dann von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, wenn durch ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass für sie oder eine im selben Haushalt lebende Person das Risiko eines besonders schweren Verlaufs von COVID-19 besteht. Eine formlose Beantragung per Mail ist nicht mehr möglich.
  9. Damit ist klargestellt, dass Fernunterricht nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen (Attest wg. Risikogruppe nach § 3 Abs. 6) stattfinden wird. Wenn Schüler/innen nicht entsprechend befreit sind, haben sie am Präsenzunterricht teilzunehmen und dabei die entsprechenden geltenden Re­gelungen (Testungen, Maskenpflicht etc.) einzuhalten. Andernfalls dürfen sie das Schulgelände nicht betreten. Da für sie kein Fernunterricht angeboten wird, würden sie bzw. die Erziehungs­berechtigten die Schulpflicht verletzen.
  10. ERFÜLLUNG DER TESTPFLICHT: § 3 Abs. 1 CoronaVO Schule bestimmt, dass die öffentlichen Schu­len den Schülerinnen und Schülern in jeder Schulwoche zwei COVID19-Schnelltests angeboten werden, soweit diese Personen nicht immunisiert sind. In den beiden ersten Schulwochen nach den Schulsommerferien (13.09.21 bis 26.09.21) erstrecken sich diese Testangebote auch auf im­munisierte Personen. Für nicht getestete Schüler/innen, die auch nicht geimpft sind, besteht ein Zutrittsverbot zur Schule.
  11. Aufhebung des Kohorten-Prinzips im Unterricht und in den Arbeitsgemeinschaften: Fachunter­richt und Arbeitsgemeinschaften können im neuen Schuljahr wieder klassen- und auch jahr­gangsübergreifend durchgeführt werden.
  12. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen z.B. Schullandheimaufenthalte, sind im Inland wieder erlaubt. Mehrtägige Klassenfahrten und Schüleraustauschmaßnahmen ins Ausland sind zunächst bis zum 31. Januar 2022 untersagt. Bei der Buchung von außerunterrichtlichen Veran­staltungen ist aber zu beachten, dass im Fall der Stornierung entstehende Kosten nicht vom Land übernommen werden. Die Schulleitung wird daher Anträge auf solche außerunterrichtli­chen Veranstaltungen zunächst weiterhin ablehnen.
  13. Bei einem positiven Corona-Fall gibt es keine automatische Absonderungspflicht für enge Kon­taktpersonen mehr. An dessen Stelle tritt nun für die Dauer von fünf Schultagen die Verpflich­tung zu einer täglichen Testung für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. der Lern­gruppe, in der die Infektion aufgetreten ist. Sie werden zudem während der Zeitdauer von fünf Schultagen „nur noch im bisherigen Klassenverband bzw. in der bisherigen Lerngruppe unterrich­tet“.
  14. Leistungsmessungen werden an der Schule gemäß der Notenbildungsverordnung vorgenom­men. Zur Erbringung einer „gleichwertigen Leistungsfeststellung“ (GFS) besteht im Schuljahr 2021/2022 keine Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die eine solche Leistung erbringen wollen, wird hierzu aber Gelegenheit gegeben
  15. Der Sportunterricht wird im kommenden Schuljahr gemäß Kontingentstundentafel unterrichtet. Er ist inzidenzunabhängig zulässig. Einschränkungen würden sich erst dann ergeben, wenn in ei­nem Klassen- oder Gruppenverband eine Schülerin oder ein Schüler nach einer positiven Testung auf das Coronavirus der Pflicht zur Absonderung unterliegt. Während des fachpraktischen Sport­unterrichts muss weiterhin keine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt nicht für Sicherheits- und Hilfestellungen.
  16. Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten im Musikunterricht gelten die in der Coronaverordnung Schule enthaltenen gesonderten Hygieneauflagen. Sofern eine Maskenpflicht verordnet ist, gilt diese nicht für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten. Die Rege­lungen gelten auch für außerunterrichtliche Angebote
  17. Die Schulmensa und der Kioskverkauf sind zu den üblichen Zeiten geöffnet; der gemeinsame Verzehr von Speisen durch die Schülerinnen und Schüler ist möglich und die Angebote des Ganz­tagsbetriebs sind auch unter Mitwirkung der außerschulischen Partner zulässig.
  18. Für die Schule besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige Personen,
    1. die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
    2. die sich nach einem positiven Schnelltest einem PCR-Test zu unterziehen haben,
    3. die die bekannten Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen,
    4. die keine medizinische Maske tragen oder
    5. die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. 
  19. Das Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht nicht
    1. für die Teilnahme an Abschlussprüfungen oder
    2. an für die Notengebung erforderlichen schulischen Leistungsfeststellungen
      • (bei durchgängiger Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m sowie räumlicher Trennung),
    3. sowie für immunisierte Personen und
    4. für das nur kurzfristige Betreten des Schulgeländes.
  20. Schulveranstaltungen wie z.B. Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerrats­sitzungen und Sitzungen der weiteren schulischen Gremien sind nach Maßgabe der Bestimmungen der Coronaverordnung möglich.