Mit den neuen bundesweiten Regelungen zum Infektionsschutz gilt ab dem 23.04.2021 eine verschärfte Maskenpflicht in allen Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz über 100, also aktuell fast im gesamten Verbundgebiet.
Die Fahrgäste sind nun verpflichtet, FFP 2 Masken (Atemschutzmasken) zu tragen. Medizinische Masken wie beispielsweise OP-Masken sind für Fahrgäste nur noch bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt.
Der VRN ist der Ansicht, dass die Maskenpflicht unabhängig von der Inzidenz im Verbundverkehr überall gleich gehandhabt werden sollte. Eventuell wird dies im Rahmen der Anpassung der Coronaverordnungen der Länder auch so geregelt werden.
Diese Regelung betrifft alle Schüler ab 6 Jahren.