Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Coronaregeln haben sich geändert und zwischen dem 21.03. und 02.04.2022 gelten die folgenden, kurz zusammengefassten Regeln für die Schule. Nach dem 2. April wird sich vermutlich wieder etwas ändern.
1. Pro Woche gibt es nur noch 2 Testungen (Montag und Donnerstag). Testpflicht für alle, die nicht testpflichtbefreit sind. Testangebot für alle Schülerinnen und Schüler.
2. Maskenpflicht gilt weiterhin, auch im Unterricht.
3. Bei einem positiven Fall in der Klasse gibt es eine schulische Absonderung (Sport- und Musikunterricht, sowie außerunterrichtliche Veranstaltungen folgen den Regeln der schulischen Absonderung von vor dem 21.03.2022 hinsichtlich der Abstandsregelung) und die Pausenhofregelung bleibt bestehen, aber keine 5-Tages-Testung mehr.
Hinweis: Quarantäne befreite Personen sind automatisch testpflichtbefreit. Überblick über die Regelungen zur Quarantänebefreiung unter
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO-Absonderung_Uebersicht.pdf