Liebe Erziehungsberechtigte,
für Schüler/innen der Klassen 5 bis 7 wird für den Zeitraum ab 11.01.2021 eine Notbetreuung eingerichtet
- an den regulären Schultagen,
- während der Unterrichtszeiten Ihres Kindes,
- für den Fall, dass beide Erziehungsberechtigte (bzw. der/die Alleinerziehende) am Arbeitsplatz (auch Home-Office-Arbeitsplatz) als unabkömmlich gelten.
Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, so melden Sie den Bedarf bitte möglichst rasch und verbindlich über das Sekretariat an, um der Schule Planungssicherheit zu geben. „Es gilt […] der dringend an die Erziehungsberechtigten zu richtende Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.“ (vgl. Orientierungshilfen des Kultusministeriums BW zur Notbetreuung an den Schulen vom 06.01.21)
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Kiefer