Nach den neuen Hygienevorgaben des Landes gilt: „Steigt die Anzahl der Neuinfektionen im landesweiten Durchschnitt der vergangenen sieben Tage auf über 35 pro 100.000 Einwohner, wird die Maskenpflicht durch die Corona-Verordnung Schule in den weiterführenden Schulen (ab Klasse 5) … auf die Unterrichtsräume ausgeweitet.“
Der Lagebericht COVID-19 von Donnerstag, 15.10.2020, 16:00 weist eine 7-Tage-Inzidenz von 38,0 für Baden-Württemberg aus.
Damit besteht ab heute (Freitag, 16.10.2020) die Pflicht, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Na-sen-Bedeckung zu tragen nicht nur auf den Begegnungsflächen, sondern auch durchgängig in den Unterrichtsräumen.